Satzung des Fördervereins “dotSaarland e.V.“
Präambel
Im Hinblick auf die Erweiterung des Internet-Namensraums um neue Domainendungen verfolgt der dotSaarland e.V. das Ziel der ideellen und beratenden Unterstützung einer eigenen Domainendung „.SAARLAND“ (Saarland-Domain) durch Bildung einer auf einem gemeinsamen Interesse an einer Saarland-Domain beruhenden Gemeinschaft, um damit den Heimatgedanken und das Zusammengehörigkeitsgefühl im Internet für die Gemeinschaft aller Saarländer zu fördern. Die Saarland-Domain als digitale Heimat aller dem Saarland verbundenen Personen und Einrichtungen im Internet soll auch der Heimatpflege dienen und Gemeinsinn, Gemeinschaftsgefühl und Zusammenwirken verschiedener Gesellschaftsgruppen stärken. Darüber hinaus sollen die Interessen der saarländischen Gemeinschaft an der Ausgestaltung der Domainendung gegenüber der Betreibergesellschaft und der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) vertreten werden.
Weiteres Ziel ist die Förderung Internet-basierender Kooperationen innerhalb des Saarlandes, des Saarlandes mit anderen Bundesländern, sowie insbesondere die Weiterentwicklung des Saarlandes zu einer der Toleranz und der Völkerverständigung verpflichteten Region in sozialer, wissenschaftlicher, kultureller und sportlicher Hinsicht, v.a. innerhalb der Region SaarLorLux. Der Verein soll auch das Bild des Saarlandes als führendem IT-Standort und fortschrittlichem Bundesland stärken.
§ 1 Name, Sitznach oben ↑
§ 2 Vereinszwecknach oben ↑
Der Verein kann seine Mittel teilweise auch anderen gemeinnützigen Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zur Verfügung stellen. Dies soll insbesondere der Gemeinschaftsbildung dienen, z.B. durch Informationsveranstaltungen oder die Beschaffung von Informationsmitteln.
§ 3 Gemeinnützigkeitnach oben ↑
§ 4 Mitgliedschaftnach oben ↑
§ 5 Mitgliedschaftsrechtenach oben ↑
§ 6 Kollektivzeichennach oben ↑
Der Verein wird beim Deutschen Patent- und Markenamt Kollektivmarken registrieren lassen. Die Bedingungen zur Benutzung dieser Marken sind Gegenstand einer gesonderten Markensatzung.
§ 7 Mitgliedschaftspflichtennach oben ↑
§ 8 Geschäftsjahrnach oben ↑
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 9 Organe des Vereinsnach oben ↑
§ 10 Mitgliederversammlungnach oben ↑
§ 11 Zuständigkeit der Mitgliederversammlungnach oben ↑
§ 12 Einberufung der Mitgliederversammlungnach oben ↑
§ 13 Beschlussfassungnach oben ↑
§ 14 Vorstandnach oben ↑
§ 15 Auflösung des Vereinsnach oben ↑
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 6. Oktober 2009 in St. Ingbert.
