Beitragsordnung des dotSaarland e.V.
§ 1 Wirkung
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
§ 2 Beschluss
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum Beginn des Quartals in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
§ 3 Höhe der Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag an den Verein ist in Abhängigkeit von der folgenden Liste jährlich zu entrichten:
§ 4 Zahlweise
Der Einzug des Mitgliedsbeitrages, erfolgt jährlich zum 30.10. durch Einzahlung auf das Vereinskonto oder per Bankeinzugsverfahren. Bei nicht ausreichender Deckung des Kontos ist die anfallende Rückverrechnungsgebühr vom Vereinsmitglied zu tragen.
Die Bankverbindung des Vereins lautet:
Kontoinhaber: dotSaarland e.V.
Kontonummer: 110800002
Bankleitzahl: 591 900 00 (Bank 1 Saar)
§ 5 Erster Beitrag
Bei Vereinseintritt ist der Mitgliedsbeitrag in voller Höhe zu entrichten.
§ 6 Datenspeicherung
Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die persönlichen Daten werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
§ 7 Säumigkeit
Für säumige Beitragszahler gilt § 4 Nr. 6 der Vereinssatzung. Nach zweimaliger Mahnung entscheidet der Vorstand über den Ausschluss aus dem Verein.
§ 8 Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt ab dem 6.10.2009 in Kraft.
