Archive for März, 2010

ICANN verzichtet auf Vorregistrierung der Bewerber um neue TLDs

Zeitplan für die Einführung neuer generischer Internet-Endungen weiterhin offen

Die Anmeldung des grundsätzlichen Interesses für eine neue generische Top-Level-Domain (gTLD) noch vor der eigentlichen Bewerbung, genannt Expression of Interest (EoI), wird es nicht geben. Dies haben die Direktoren der Internet-Verwaltung Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) bei ihrem Meeting in Nairobi Ende vergangener Woche entschieden. Hauptgrund für den Verzicht auf das EoI war die Befürchtung, auf Grund des zusätzlichen Verfahrens werde die Realisierung neuer gTLDs noch mehr verzögert.

Wie schon beim vorhergehenden Treffen in Seoul im Oktober 2009, legten sich die ICANN-Direktoren jedoch auch in Nairobi nicht auf einen Zeitplan für die Einführung der neuen generischen TLDs fest. Ursprünglich sollten Domain-Namen mit neuen generischen Endungen bereits Ende diesen Jahres registriert werden können. Bislang konnte sich ICANN jedoch noch nicht auf ein endgültiges „Applicant Guidebook“ mit den Bewerbungsregeln einigen, weshalb nun frühestens 2011 mit der Einführung der ersten neuen gTLDs gerechnet werden kann. ICANN plant, einen „nahezu vollständigen“ vierten Entwurf des „Applicant Guidebook“ noch vor dem nächsten Meeting Ende Juni in Brüssel zu veröffentlichen.

Insbesondere die Bedenken von Markeninhabern bezüglich des Schutzes ihrer Rechte in den neuen Namensräumen hatten ICANN im Rahmen des „New gTLD program“ bislang beschäftigt. Hierfür zeichnete sich bei dem Treffen in Nairobi mit der Entscheidung der ICANN-Direktoren für die Einführung eines „Trademark Clearinghouse“ und eines „Uniform Rapid Suspension System“ (URS) eine Lösung ab. Das „Trademark Clearinghouse“ soll eine Anlaufstelle für den Schutz von Markenrechten in Bezug auf alle neuen TLDs sein, während das URS einen schnellen Prozess für die Verhinderung von markenrechtlich bedenklichen Domain-Registrierungen etablieren soll.

ICANN erwägt zudem, mit der vierten Version des „Applicant Guidebook“ auch neue Top-Level-Domains zuzulassen, die aus weniger als drei Zeichen bestehen, da eine Mindestanzahl von drei Zeichen unter Umständen die Nutzbarkeit von IDN (Internationalized Domain Names) gTLDs in einigen Regionen einschränke.

Weitere Informationen:
http://www.icann.org/en/announcements/announcement-15mar10-en.htm
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Top-Level-Domains-ICANN-setzt-erneut-zum-Endspurt-an-953801.html
http://domainnews.com/en/icann-board-appeases-trademark-holders-defers-.xxx-in-nairobi-meeting.html